AGB – Veridara Energy

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Veridara Energy GbR (nachfolgend „Veridara“) und ihren Kunden.

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Veridara stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Veridara bietet die Planung, Beratung und den Verkauf von Steckersolargeräten (nachfolgend „Balkonkraftwerke“) sowie den damit verbundenen Komponenten an.

(2) Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • individuelle Beratung und Bedarfsanalyse
  • Empfehlung geeigneter Systeme
  • Lieferung von Komponenten
  • auf Wunsch Beratende Hilfe bei der Installation, ohne Übernahme einer fachgerechten Elektroinstallation

(3) Veridara erbringt keine Elektroinstallationsleistungen im Sinne eines eingetragenen Elektrofachbetriebs.

(4) Die genaue Ausgestaltung der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote von Veridara sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung durch Veridara oder
  • Unterzeichnung eines Angebots oder Vertrags durch den Kunden

(3) Die Übermittlung von Angeboten, Bestätigungen oder sonstigen Erklärungen kann auch in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail).

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

(2) Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann der Steuersatz von 0 % gemäß § 12 Abs. 3 UStG Anwendung finden.

(3) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(4) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.

(5) Veridara ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

(6) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Lieferung

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Veridara haftet nicht für Lieferverzögerungen, die auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von Veridara liegen, insbesondere bei Lieferengpässen, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.

(3) In den in Absatz (2) genannten Fällen verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen.

(4) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

(5) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder einen von ihm benannten Empfänger über. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen über.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von Veridara.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum vollständigen Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.

(3) Eine Weiterveräußerung der Ware vor vollständiger Bezahlung ist nur mit vorheriger Zustimmung von Veridara zulässig.

(4) Veridara ist berechtigt, die Ware bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden zurückzufordern.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Veridara alle für die Planung und Beratung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, insbesondere:

  • Wohnsituation
  • bauliche Gegebenheiten
  • gewünschte Nutzung

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Installation und der Betrieb der Anlage den gesetzlichen, technischen und örtlichen Vorschriften entsprechen.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, die von Veridara bereitgestellten Hinweise und Empfehlungen zu berücksichtigen.

(4) Veridara haftet nicht für Nachteile oder Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde unvollständige, unrichtige oder verspätete Angaben macht oder Hinweise nicht beachtet.

§ 8 Installation und Haftung

(1) Veridara erbringt keine fachgerechte Elektroinstallation im Sinne eines eingetragenen Elektrofachbetriebs.

(2) Eine etwaige Unterstützung bei der Installation erfolgt ausschließlich als unverbindliche Hilfestellung, ohne Übernahme einer technischen, rechtlichen oder fachlichen Verantwortung für die konkrete Ausführung.

(3) Die ordnungsgemäße Installation, der Anschluss sowie die Einhaltung aller gesetzlichen, technischen und örtlichen Vorschriften obliegen ausschließlich dem Kunden.

(4) Veridara haftet nicht für Schäden, die auf eine unsachgemäße Installation, einen fehlerhaften Anschluss oder die Nichtbeachtung von Hinweisen zurückzuführen sind, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Veridara beruhen.

(5) Veridara übernimmt keine Haftung für die elektrische Installation oder den Anschluss der Anlage. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Kunden.

(6) Veridara empfiehlt ausdrücklich, die Installation durch eine qualifizierte Elektrofachkraft durchführen zu lassen.

(7) Die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Netzanschluss, Anmeldung und Betrieb der Anlage, liegt ausschließlich beim Kunden.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer angemessenen Frist nach Übergabe der Ware, anzuzeigen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die insbesondere zurückzuführen sind auf:

  • unsachgemäße Installation oder fehlerhaften Anschluss
  • Nichtbeachtung von Hinweisen oder Empfehlungen von Veridara
  • ungeeignete bauliche oder technische Voraussetzungen
  • unsachgemäße Nutzung oder Überlastung
  • eigenmächtige Änderungen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte

(4) Veridara übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferten Systeme für die konkret vom Kunden beabsichtigte Nutzung oder die örtlichen Gegebenheiten geeignet sind, sofern diese auf unvollständigen oder unzutreffenden Angaben des Kunden beruhen.

(5) Eine Gewährleistung für Verschleißteile sowie für übliche Abnutzungserscheinungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Haftung

(1) Veridara haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Veridara nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(4) Veridara haftet nicht für Schäden, die auf eine unsachgemäße Installation, einen fehlerhaften Anschluss oder die Nichtbeachtung von Hinweisen durch den Kunden zurückzuführen sind.

(5) Veridara übernimmt keine Haftung für die elektrische Installation oder den Anschluss der Anlage. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Kunden.

(6) Veridara empfiehlt ausdrücklich, die Installation durch eine qualifizierte Elektrofachkraft durchführen zu lassen.

§ 11 Ertragsprognosen

(1) Etwaige Angaben zu Stromerträgen, Einsparungen oder Amortisationszeiten stellen unverbindliche Schätzungen dar und beruhen auf allgemeinen Erfahrungswerten, sowie angenommenen Rahmenbedingungen.

(2) Die tatsächliche Leistung und Einsparung hängt insbesondere von individuellen Faktoren ab, wie:

  • Standort und geografische Lage
  • Ausrichtung und Neigungswinkel der Module
  • Verschattung (z. B. durch Gebäude, Bäume oder andere Hindernisse)
  • Wetter- und Witterungsbedingungen
  • Nutzungsverhalten des Kunden

(3) Aufgrund dieser variablen Einflüsse können die tatsächlichen Werte von den angegebenen Schätzungen abweichen.

(4) Eine Garantie für bestimmte Stromerträge, Einsparungen oder wirtschaftliche Vorteile wird nicht übernommen.

(5) Die gemachten Angaben stellen keine zugesicherten Eigenschaften im rechtlichen Sinne dar.

§ 12 Registrierung und Formalitäten

(1) Veridara kann den Kunden auf Wunsch bei administrativen Prozessen, insbesondere bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, unterstützen.

(2) Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben.

(3) Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten liegt ausschließlich beim Kunden.

(4) Veridara übernimmt keine Haftung für Fehler, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen.

§ 13 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail, WhatsApp oder Online-Meeting) geschlossen, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Die nachfolgenden §§ 14 bis 16 gelten ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden.

(3) Für Verträge, die außerhalb von Fernkommunikationsmitteln (insbesondere bei persönlicher Beratung vor Ort) geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

§ 14 Widerrufsbelehrung

(1) Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Veridara Energy GbR mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Post) über seinen Entschluss informieren.

(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung vor Ablauf der Frist abgesendet wird.

§ 15 Folgen des Widerrufs

(1) Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Veridara alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist.

(2) Die Rückzahlung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

§ 16 Vorzeitiger Beginn der Leistung

(1) Der Kunde kann ausdrücklich verlangen, dass Veridara bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt.

(2) In diesem Fall bestätigt der Kunde, dass ihm bekannt ist, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Veridara verliert.

(3) Hat Veridara auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits mit der Leistung begonnen, so hat der Kunde im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen entspricht.

(4) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Veridara die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Kunde hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Hamm (Westfalen). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.